Im Juli 2019 trat die neue europäische Düngemittelverordnung (EU) 2019/1009 in Kraft und ersetzte nach einer Übergangszeit von drei Jahren die Verordnung (EG) 2003/2003.
Die Verordnung enthält Vorschriften für EU-Düngeprodukte, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, einschließlich Anforderungen an den Höchstgehalt an Schadstoffen und Krankheitserregern (krankheitsverursachende Mikroorganismen), den Mindestgehalt an Nährstoffen und andere relevante Eigenschaften, je nach Produktkategorie, sowie an die Kennzeichnung. Mit der Verordnung wird die Produktart der Biostimulanzien erstmals auf EU-Ebene geregelt.
Neben dem EU-Recht ist es auch möglich, Ihre Düngemittelprodukte nach nationalen Gesetzen und nach einem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung auf den Markt zu bringen.
Wir unterstützen Sie dabei, den wirtschaftlichsten und erfolgreichsten Weg zum Markt zu finden, abhängig von den Eigenschaften Ihrer Produkte und Ihrer Marketingstrategie.
Durch die Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Beratungsunternehmen sind wir in der Lage, Sie bei der nationalen Gesetzgebung der meisten EU-Mitgliedsstaaten und dem Inverkehrbringen von Düngemitteln durch gegenseitige Anerkennung zu unterstützen.
Unsere Beratung umfasst alle Düngemitteltypen, Kultursubstrate, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel im Rahmen der verschiedenen Gesetzgebungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen dafür notwendigen Schritten
- Identifizierung des optimalen Weges zum Markt
- Planung und Organisation von Versuchen mit Ihren Produkten
- Erstellung der Deklaration in Übereinstimmung mit der entsprechenden Verordnung
- Überprüfung der Einhaltung von Analysemethoden nach deutschen Standards
- Beantragung von Konformitätsbescheinigungen bei den zuständigen Behörden
- Kommunikation mit den Behörden und Versuchsanstalten