Die Europäische Düngeprodukteverordnung (EU) Nr. 2019/1009, die im Juli 2019 in Kraft getreten ist, legt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Biostimulanzien in der EU fest. Neben dem neuen EU-Recht sind weiterhin nationale Regelungen der EU-Mitgliedstaaten anwendbar.
Durch unsere Zusammenarbeit mit anderen Beratungsunternehmen und Dienstleistern aus anderen EU Staaten können wir Sie daher kompetent unterstützen, wenn Sie Ihre Produkte auch nach diesen nationalen Gesetzen oder auf der Basis einer gegenseitigen Anerkennung auf den Märkten platzieren wollen.
Wir helfen Ihnen dabei:
- für jedes Produkt die passende Rechtsgrundlage zu identifizieren und bei den entsprechenden regulatorischen Verfahren.
- Die Anforderungen der EU Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 an Ihre Produkte zu verstehen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vermarktung zu erfüllen.
- das Genehmigungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchzuführen.
- Bodenhilfsstoffe oder Pflanzenhilfsmittel nach der Düngemittelverordnung (DüMV) korrekt zu deklarieren.
- die Einhaltung von deutschen Standards bei Analysemethoden zu gewährleisten.
- Konformitätsbescheinigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
- mit den Behörden zu kommunizieren.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass Sie die optimalen Möglichkeiten zur Vermarktung Ihrer Produkte nutzen.