Biozide

Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 legt den Rahmen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozid-Produkten in der Europäischen Union fest. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die zentrale EU-Behörde, die für die Regulierung von Bioziden zuständig ist.

Wir begleiten Sie durch den Zulassungsprozess in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern (z.B. Schweiz, Norwegen).

Wir unterstützen Sie durch allgemeine Beratung und bei allen sonstigen Arbeiten:

  1. Durchführung von Datenlückenanalysen
  2. Überwachung von Tests
  3. Erstellung von Risikobewertungen
  4. Erstellung von Dossiers in der erforderlichen IUCLID Datenbank (International Uniform ChemicaL Information Database)
  5. Zusammenfassung von Produktmerkmalen (SPC-Editor)
  6. Bereitstellung von technischen Übersetzungen
  7. Überprüfung der Einstufungen nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
  8. Durchführung von nationalen Zulassungsverfahren während der Übergangszeit bis zur EU-Genehmigung von Wirkstoffen
  9. Einreichung und Nachverfolgung im Online-Register für Biozid-Produkte der ECHA (R4BP 3)
  10. Erstellung und Einreichung von Benachrichtigungen der Giftnotrufzentralen (PCN)

 

Wir unterstützen Sie bei allen Antragsarten für die Zulassung von Biozid-Produkten und Biozid-Produktfamilien:

  1. Anträge für nationale Zulassungen
  2. Anträge für vereinfachte Zulassungen
  3. Zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung
  4. Zeitlich nachfolgende gegenseitige Anerkennung
  5. Erneuerungen von Genehmigungen
  6. Administrative Änderungen
  7. geringfügige und signifikante Änderungen

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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