Biopestizide

Biologische Pflanzenschutzmittel

Bestimmte Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die aus natürlichen Materialien oder Organismen gewonnen wurden, werden als biologische Pflanzenschutzmittel oder „Biopestizide“ bezeichnet. Wie alle anderen Pflanzenschutzmittel müssen auch diese gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen:

Als biologische Pflanzenschutzmittel zählen sowohl einige spezielle Chemikalien als auch Mikroorganismen:

  1. Chemikalien:
    1. Pheromone oder andere Semiochemikalien
    2. Pflanzenextrakte
    3. Mineralien
    4. Organische Säuren
    5. Wachstumsregulatoren
  2. Mikroorganismen
    1. Pilze
    2. Bakterien
    3. Viren
    4. Protozoen
    5. Hefen
  3. Neue alternative Produkte

Wie bei allen anderen Pflanzenschutzmitteln muss bei den biologischen Varianten nachgewiesen werden, dass diese Produkte nicht nur wirksam, sondern auch sicher für die Umwelt, die Anwender und Anwohner sind.

Aufgrund ihrer Eigenschaften, die sich sowohl von synthetisch chemischen Produkten, als auch voneinander erheblich unterscheiden können, gibt es für einige dieser Produkte spezifische Leitlinien. Wenn biologische Pflanzenschutzmittel z.B. Mikroorganismen enthalten, die für Menschen oder Tiere pathogen sind, Toxine produzieren oder ein Vermehrungspotential in der Umwelt haben, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

Wir haben langjährige Erfahrungen mit der Zulassung von biologischen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und Produkten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Zulassung!

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