Pflanzenschutzmittelzulassung

Pflanzenschutzmittelzulassung

Unser Team für Zulassungsangelegenheiten arbeitet im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, um Anträge für Pflanzenschutzmittel vorzubereiten, einzureichen und weiterzuverfolgen.

Wir begleiten Sie durch den Zulassungsprozess in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den assoziierten Ländern.

Beratende Dienstleistungen

  1. Beratung zu Fragestellungen bezüglich Antrags-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren bei EU-Behörden
  2. Betreuung von Anträgen bis zur Produktzulassung und darüber hinaus

 

Technische Erfahrungen und Möglichkeiten

  1. Zusammenstellung von Dossiers im CADDY.xml-Format
  2. Einreichung und Verwaltung von Anträgen in Deutschland über das elektronische Antragstellerportal mit Deutschland als zRMS, cMS oder bei gegenseitiger Anerkennung
  3. ESFC Einreichungen ersetzen das bisherige System PPPAMS für Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die Nutzung von ESFC für andere PSM Anträge folgt ebenfalls in Zukunft. Auch hierbei unterstützen wir Sie
  4. Erstellung und Einreichung von Poison Center Notifications (PCN)
  5. Einreichungen von Dossiers mit IUCLID

 

Anträge

  1. Fertigstellung von nationalen Addenda für die Produktzulassung und Neuzulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
  2. Erstellung der Gebrauchsanweisungen und Etiketten einschließlich Übersetzungen und Anpassungen entsprechend den nationalen Anforderungen
  3. Technische Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern (SDS) aus EU-Sprachen ins Deutsche und Englische
  4. Überprüfung der Einstufungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

 

Einreichung

  1. Einreichung von Zulassungsanträgen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern

Sie können je nach Bedarf einzelne Dienstleistungen oder ein Komplett-Paket in Anspruch nehmen.


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